Häufig gestellte Fragen

Ist Doping gefährlich?

Doping ist in zweierlei Hinsicht gefährlich.

  • Einerseits kann durch Doping, wissentlich oder unwissentlich, eine Sportlerkarriere zunichte gemacht werden. Wer dopt muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
  • Andererseits kann Doping gesundheitliche Schäden hervorrufen, der Eingriff in komplexe Stoffwechselvorgänge des Körpers muss Medizinern vorbehalten sein und darf nur bei entsprechender Indikation durchgeführt. 

Macht Doping abhängig?

Es gibt unterschiedliche Arten von Abhängigkeiten. Jeder Sportler möchte in seiner Disziplin besser werden. Wenn dies durch verbotenes Doping möglich ist, möchte man diesen positiven Effekt wiederholen und gerät so in einer Abhängigkeit.

Eine andere Art der Abhängigkeit ist die Anpassung von Vorgängen des Stoffwechsels auf verbotene Substanzen. Werden diese Substanzen nicht mehr eingenommen, reagiert der Körper darauf und es können unerwünschte und vor allem unangenehme Reaktion auftreten.

Warum ist Doping verboten?

Doping widerspricht den grundlegen Werten des Sports. Diese sind Fairplay, Toleranz, Teamgeist, Verlässlichkeit und Engagement. Wer diese Werte nicht akzeptiert, kann an einer gemeinschaftlichen Sportkultur nicht teilhaben.

Weshalb dopen sich Sportler/innen?

Unter anderem, um schnell Erfolg zu haben.

Sportlerinnen und Sportler dopen sich, weil sie ihre natürlichen Grenzen hinausschieben oder schneller zu Erfolgen kommen wollen. Viele Sportlerinnen und Sportler fühlen sich von den Erfolgserwartungen ihres Umfelds überfordert. Die zunehmende Professionalisierung, Kommerzialisierung und das große Medieninteresse üben einen solchen Druck auf die Athleten aus, dass diese sich oft zum Doping überreden lassen. Von dieser Problematik sind vor allem junge Sportler/innen betroffen!

Der schnelle Griff zu verbotenen Mitteln, mit denen sich der gewünschte Erfolg vermeintlich leichter einstellt, liegt nahe.

Natürlich besteht auch der Fall des Dopings ohne Wissen der Betroffenen.

Dopen Frauen anders als Männer?

Es gibt große Unterschiede zwischen den Geschlechtern.

Frauen treffen seltener eine selbstständige Entscheidung sich der Versuchung "Doping" hinzugeben. Häufig ist eine "Vertrauensperson" und "Autorität" ausschlaggebend, die der Sportlerin diese Entscheidung abnimmt. Bei Athletinnen ist also der Weg zur Einnahme von Dopingmitteln wesentlich mehr fremdbestimmt als "freiwillig".

Bei den männlichen Athleten wird Doping zwar auch häufig dadurch herbeigeführt, dass Stück für Stück Hemmschwellen abgebaut werden, aber - etwas überspitzt formuliert – man könnte sagen: Männer dopen - Frauen werden gedopt!

Was muss man beim Arztbesuch beachten, wenn man krank ist?

Sportler, die Wettkämpfe bestreiten, müssen bei medizinischen Behandlungen den Arzt oder Apotheker über diese Tatsache informieren. Erkrankte Sportler müssen gezielt mit den erforderlichen Medikamenten behandelt werden. Ob diese Medikamente und ihre Inhaltsstoffe auf der Liste der verbotenen Stoffe stehen, unterliegt der Verantwortung des Sportlers. Er sollte dies gewissenhaft mit seinem Arzt oder Apotheker überprüfen.

Gedopte Sportler: Opfer oder Täter?

Der aus Eupen stammende Prof. Dr. Axel Urhausen meint: "Jeder ist selbst verantwortlich für das, was er tut."

Dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist oft schwierig. Junge Sportler oder Athleten, die einem hohem medialen und finanziellen Anspruch ausgesetzt sind, können schneller die gesunde Distanz verlieren als solche, die eine weniger öffentliche Disziplin ausüben. Unabhängig davon, ob man Opfer oder Täter ist, wird die Strafe vor allem den Sportler betreffen.

Wann verstößt man gegen Anti-Doping-Bestimmungen?

Wenn man

  • eine verbotene Substanz oder Methode anwendet oder dies versucht
  • eine Dopingkontrolle ohne eine entsprechende Begründung verweigert oder nicht erfüllt
  • anlässlich von Kontrollen außerhalb des Wettkampfes nicht verfügbar ist bzw. die Aufenthaltsmeldepflicht missachtet
  • anlässlich einer Dopingkontrolle betrügt oder dies versucht
  • verbotene Substanzen besitzt oder weitergibt
  • Dritte bei Mitbeteiligung oder Ermutigung eines Dritten

Disqualifikation bei Dopingvergehen?

Ein positiver Test zieht automatisch Disqualifikation und Rückgabe von Medaillen nach sich.

In dem Moment, in dem ein Athlet positiv getestet ist, gilt er als überführt.

Dabei ist es egal, ob dem Athleten eine schuldhafte Einnahme nachgewiesen werden kann oder nicht. Die juristische Formel "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt hier nicht.

Schon die Präsenz des Dopingmittels bedeutet einen unfairen Vorteil gegenüber einem "sauberen" Athleten. Somit sind die Strafen hart. Ersttätern droht eine Höchststrafe von zwei Jahren, im Wiederholungsfall die lebenslängliche Sperre!

Wo findet man Hilfe?

Wenn man Fragen zum Thema Doping hat, kann man sich jederzeit per E-Mail oder Telefon an die NADO-Ostbelgien wenden. Die Anfragen behandelt NADO-Ostbelgien vertraulich.

Flyer-DOPING-Deutschsprachige Gemeinschaft

Im Downloadbereich finden sie den Flyer der Deutschsprachigen Gemeinschaft "Dumm Dümmer Doping"

 

Was ist das Prinzip der strikten Haftung?

Anti-Doping-Bestimmungen basieren auf dem Prinzip der „Strict Liability“ – der „strikten Haftung“. Dies bedeutet, dass jeder Sportler für die in seinem Körper nachweisbaren Substanzen die alleinige Verantwortung trägt. Es liegt also grundsätzlich ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen vor, wenn eine verbotene Substanz (oder ihre Metaboliten oder Marker) in einer Dopingprobe gefunden wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Substanz absichtlich dem Köper zugeführt wurde oder nicht.

Das Prinzip der sogenannten „Strict Liability“ erfordert von den Sporttreibenden ein hohes Maß an Selbstverantwortung. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass die Sportler ihre Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel vor der Einnahme bzw. Anwendung sorgfältig überprüfen.

Welche Rechte hat ein Sportler?

Athleten haben das Recht:

  • auf Chancengleichheit in Training und Wettkampf, frei von Personen, die gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen
  • auf gerechte Kontrollprogramme, die in allen Ländern gemäß den geltenden Standards umgesetzt werden
  • frei von jedem Druck zu sein, der ihre körperliche oder emotionale Gesundheit gefährden könnte
  • eine medizinische Ausnahmegenehmigung gemäß den geltenden Bestimmungen zu erhalten
  • auf Gerechtigkeit, insbesondere auf Anhörung, auf unparteiische und unabhängige Entscheidungsinstanzen sowie Beschwerdemöglichkeit
  • einen möglichen Dopingbetrug durch Dritte anonym und vertraulich melden zu können und gegen Einschüchterungsversuche oder Drohungen geschützt zu werden
  • Anti-Doping-Ausbildungen zu erhalten
  • auf Durchführung von Dopingkontrollen gemäß den geltenden Bestimmungen, insbesondere auf vertrauliche und diskrete Behandlung durch die Anti-Doping-Organisationen sowie korrekte Abläufe

Wozu ist ein Sportler verpflichtet?

Die Sportler haben jederzeit die Pflicht, den geltenden Anti-Doping-Bestimmungen zu genügen. Sie haben insbesondere die Pflicht:

  • sich über die jeweils aktuell geltenden Anti-Doping-Bestimmungen zu informieren
  • dafür zu sorgen, dass keine verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen oder verbotene Methoden angewendet werden
  • ihre medizinischen Fachpersonen darüber zu informieren, dass sie den Anti-Doping-Bestimmungen unterstehen
  • im Falle medizinisch notwendiger Behandlungen mit verbotenen Substanzen oder Methoden die Bestimmungen für medizinische Ausnahmegenehmigungen zu befolgen
  • falls sie einer Zielgruppe zugeteilt sind, die Meldepflicht zu erfüllen
  • den Aufforderungen der zuständigen Sanktionierungsinstanz Folge zu leisten
  • keine Zusammenarbeit mit gesperrtem Betreuungspersonal einzugehen

Welche Rechte und Pflichten hat ein minderjähriger Sportler?

Minderjährige genießen im Sport einen geschützten Status. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie sich nicht an die gleichen Regeln halten müssen. In den Anti-Doping-Bestimmungen bedeutet der Schutz als Minderjähriger vor allem, dass Verstöße milder geahndet werden oder dass die Verantwortung bei der Bewertung von Verstößen verringert werden kann. Außerdem haben Minderjährigere das Recht, sich bei Dopingkontrollen von einem gesetzlichen Vertreter (oder einer Vertrauensperson) begleiten zu lassen.

Jedoch müssen Minderjährige ebenfalls eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen, um Substanzen oder Methoden zu verwenden, die auf der Verbotsliste stehen. Wenn sie unter 16 Jahre alt sind, können sie diese rückwirkend nach einer positiven Dopingkontrolle beantragen.

Welchen Pflichten unterliegt des Betreuungspersonal?

Ob Sie nun Trainer, Arzt, Physiotherapeut, Elternteil, Präsident oder Teammanager sind, Sie sollten nicht vergessen, dass auch Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten unter die Anti-Doping-Bestimmungen fallen.

  1. Als Trainer müssen Sie die Anti-Doping-Bestimmungen kennen, und zwar sowohl die, die für Ihre Sportler gelten, als auch die für Sie selbst. Sie müssen sich an diese Regeln halten.
  2. Sie wirken bei der Dopingbekämpfung mit. Dabei nutzen Sie Ihren Einfluss, um den von Ihnen betreuten Sportlern Anti-Doping-Werte und -Verhalten zu vermitteln.
  3. Sie übernehmen Verantwortung und informieren die NADO-Ostbelgien und Ihren nationalen und internationalen Sportfachverband über jeden Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen in den letzten zehn Jahren.
  4. Sie kooperieren bei jeder Untersuchung einer Anti-Doping-Organisation über Dopingvergehen.
  5. Sie versichern, dass Sie keine verbotene Substanz oder verbotene Methode ohne triftigen Grund verwenden, anwenden oder besitzen.